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(Inter-)Nationale Reglements


Dieser Arbeitskreis wurde angeregt, da einige Mitglieder des Vereins auch in anderen europäischen Ländern Kunstführungen und Kunstreisen anbieten bzw. anbieten möchten. Die rechtlichen Voraussetzungen dazu wurden bis vor kurzem durch nationale Gesetze geregelt, die in Ländern wie Österreich, Italien, Frankreich und Griechenland eine bestimmte staatliche Ausbildung bzw. gewerberechtliche Bedingungen vorschreiben. Die neuen EU-Richtlinien gestatten nun auch die Erbringung von Dienstleistungen durch Kunstvermittler in Drittländern, wobei aber – ausgehend von der jeweiligen Gesetzeslage – entweder ohne Formalitäten geführt werden darf oder – wie z.B. in Österreich, Italien u.a. anderen Ländern – Berechtigungsbescheinigungen von staatlichen Stellen eingeholt werden müssen. Wir wollen diese Bedingungen im Arbeitskreis zusammentragen und laden alle ein, die diesbezüglich Erfahrungen sammeln konnten, sich zu beteiligen. Das Resultat wird dann allen Mitgliedern zur Verfügung stehen.

 

Die europäischen Richtlinien für Fremdenführer sind in einer österreichischen Broschüre als 

PDF-Download zu beziehen unter  www.freizeitbetriebe-wien.at/guides/

 Text der Richtlinien als pdf

 

Ansprechpartner für Frankreich ist Eva Lutz: eva.lutz@yahoo.de